Denkmalschutz-AfA
Steuerersparnis und Wertsteigerung
Aktuell gibt es nur noch wenige interessante Abschreibungsmöglichkeiten für Immobilien. Die effektivste Abschreibung ist die sogenannte Denkmal AfA, d.h. Absetzung für Abnutzung. In §§ 7 h/ 7i des Einkommensteuergesetzes sind dafür beachtliche Abschreibungen vorgesehen.
Nicht nur der Käufer, der seine Wohnung nach Fertigstellung vermietet, sondern auch der Käufer, der seine Immobilie nach Fertigstellung selbst bezieht, profitiert von diesen Paragraphen im Einkommenssteuergesetz. Es gibt aber noch einen weiteren Gewinner, den Staat. Dieser kann ohne eigene Aufwendungen Denkmäler schützen, erneuern und erhalten.
Abschreibung auf Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Die Vorgehensweise für die Berechnung auf die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ist immer die gleiche. Der Kaufpreis einer Denkmalschutz-Immobilie wird im Kaufvertrag in der Regel unterteilt in Anteil für Grund und Boden, Altbausubstanz sowie Sanierungsaufwand bzw. nachträgliche Herstellungskosten. Der auf Grund und Boden entfallende Anteil unterliegt dabei keiner Abschreibung.
Der Altbauanteil ist jährlich linear mit 2% bzw. 2,5% (bei Objekten vor Baujahr 1925) abzuschreiben. In gleicher Art und Weise sind Instandsetzungs- bzw. Herstellungskosten abzuschreiben, wenn sie in den ersten drei Jahren nach Erwerb anfallen und 15% der Anschaffungskosten nicht übersteigen, es sei denn, es besteht die Möglichkeit, erhöhte Absetzungen geltend zu machen.
Denkmalschutzabschreibung
Eine besonders hohe Steuerersparnis lässt sich mit dem Erwerb einer Immobilie erreichen, die unter Denkmalschutz steht. Die reinen Modernisierungskosten für solche Immobilien können Kapitalanleger acht Jahre lang mit jährlich neun und weitere vier Jahre lang mit sieben Prozent steuerlich geltend machen.
Für die Anschaffungskosten (ohne die Renovierungskosten) gibt es zusätzlich die lineare Abschreibung. Die Steuerersparnis für Käufer, die ihre Immobilie selber nutzen, beträgt 10 Jahre lang jeweils neun Prozent der Sanierungskosten.
Kapitalanlage
Spezialisten für Kapitalanlagen mit Immobilien
Schaffen Sie Vermögenswerte durch Steuern und Wertsteigerung
Unsere über 20 jährige Erfahrung im Immobilienvermittlungsbereich macht es uns möglich, Ihnen renditestarke Objekte anzubieten.
Bei den aktuell äußerst günstigen Zinsen und durch Steuerersparnis kann man in 10 – 12 Jahren 1/3 des Kaufpreises einer AfA fähigen Immobilie ansparen und damit eine optimale Altersvorsorge schaffen.
Maklerauftrag
Warum Makleralleinauftrag?
Gut beraten ist man, einem leistungsfähigen Makler einen Alleinauftrag zu erteilen. Der Makleralleinauftrag verpflichtet den Makler während der Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, den gewünschten Kauf/Verkauf bzw. die gewünschte Vermietung/Anmietung zu einem guten Abschluss zu bringen.
Der Alleinauftrag verpflichtet den Makler, angemessene Werbemaßnahmen durchzuführen, seine Verbindungen, seine Marktkenntnisse, sein Fachwissen, seine Kenntnis der kompletten Abwicklungsmodalitäten des Immobiliengeschäftes in den Dienst seines Kunden zu stellen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber, keine anderen Makler oder Dritte einzuschalten.
Risiken ohne Makleralleinauftrag
Anders gestaltet sich die Situation beim allgemeinen Auftrag. Der Allgemeinauftrag verpflichtet den Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, er kann einfach abwarten, ob sich ein geeigneter Interessent meldet. Bei der Erteilung eines Allgemeinauftrages werden verschiedene Makler parallel beauftragt.
Damit riskiert der mögliche Käufer/Mieter, am Ende mehrmals die volle Provision zahlen zu müssen.
Es besteht auch die Gefahr, dass eine von mehreren Seiten angebotene Immobilie „zu Tode“ angeboten und somit unverkäuflich bzw. unvermietbar wird. Leider ist es häufig so, dass die gleiche Immobilie im Anzeigenteil bzw. im Internet mehrfach inseriert wird,teilweise sogar zu unterschiedlichen Preisen. Und dies lässt weder das Objekt, noch die Verkaufs- bzw. Vermietungsabsicht besonders vertrauenswürdig erscheinen.
Bedenken Sie bitte, nur im Alleinauftrag steht dem Kunden die volle Maklerleistung zu!
Und darauf sollte niemand bei der zunehmend komplizierter werdenden Materie rund um das Thema Immobilien in leichtfertiger Weise verzichten.
Tip-Prämien
Ihr Tipp wird belohnt!
Wenn Sie uns Ihren Tipp über eine zu vermietende oder zu verkaufende Immobilie zukommen lassen, erhalten Sie im Gegenzug von uns eine attraktive Tippprovision in Bar oder als Sachprämie. Nutzen Sie Ihre Chance!
Welche Immobilien kann ich MFC als Tipp zukommen lassen?
Im Prinzip können Sie uns alle Immobilien anbieten.
Welche Tipp-Provision erhalte ich von MFC ?
Das hängt ausschließlich von der Vermittlungsart ab.
Wenn wir eine Immobilie zur Vermietung erhalten, schenken wir Ihnen das Apple iPad mini (16 GB, WLAN, Schwarz/Weiß) oder den Kaufpreis in bar. Egal ob es das 1-Zimmer-Apartment ist, die 2,5-Zimmerwohnung für Paare oder das Reihenhaus für die Familie.
Bei Verkaufsimmobilien erhalten Sie einen Sachwert (z. B. MacBook Air), eine Reise (Gutschein für ein Wellness-Wochenende) oder Ihre Tippprovision in Bar. Diese variiert jedoch und ist vom Verkaufspreis und der Provision abhängig.
Was passiert, wenn ich MFC einen Immobilientipp zukommen lasse?
Zunächst überprüfen wir Ihren Tipp, ob
- die Immobilie uns bereits bekannt ist,
- die Immobilie bereits öffentlich zur Vermittlung steht (Internetportal und/oder Zeitungsanzeige)
- sich die Immobilie in unserem Einzugsgebiet befindet.
Nach dieser Prüfung werden wir uns mit dem Eigentümer in Verbindung setzen. Wenn wir einen Maklervertrag (schriftlich) vom Eigentümer erhalten haben, beginnen wir mit unserer Vermarktung.
Voraussetzung ist, dass wir als Immobilienmakler das Objekt erfolgreich vermitteln und daraus für uns ein Provisionsanspruch (bei Mietobjekten sind 2,38-fache der Kaltmiete erforderlich) entsteht und diese Provision an uns gezahlt wurde. Danach erhalten Sie von uns Ihre Prämie. Hierzu werden wir Ihnen eine schriftliche Vereinbarung zukommen lassen, damit Sie auch auf der sicheren Seite sind.
Hinweis für Personen die einem Standesrecht unterliegen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Angebot nicht an Personen gerichtet ist, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Klienten oder Mandanten stehen bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist, Tippgeberprovisionen (Steuerberater oder Rechtsanwälte) zu erhalten. Natürlich freuen wir uns dennoch, wenn Sie uns Ihren Kunden und Bekannten empfehlen.
Dresdens begehrteste 0,027 qm!
Für ein Mietobjekt, dass wir von Ihnen erhalten haben und wir erfolgreich an unsere Kunden vermittelt haben, bekommen Sie von uns das neue
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Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Nutzen Sie unser Formular, um Ihren Tipp uns schriftlich zukommen zulassen. Wir setzen uns nach einer Prüfung schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.